Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Nutzungsumfang(1) Das Mitglied ist ab Vertragsbeginn berechtigt, die Einrichtung während der ausgehängten Öffnungszeiten zu nutzen. Die Mitgliedschaft berechtigt insbesondere zur Nutzung der freigegebenen Trainingsgeräte, den Dienstleistungen der Trainer (ggf. gegen gesonderte Vergütung) und den ansonsten zur körperlichen Ertüchtigung dienenden Einbauten des Studios. (2) Die Rechte des Mitglieds aus diesem Vertragsverhältnis sind nicht übertragbar. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den Mitgliedsausweis ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte zu überlassen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Bestimmung ist das Mitglied verpflichtet, an kingdom of sports Schadensersatz in Höhe von€ 200,00 zu zahlen. Kingdom of sports bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass kingdom of sports kein oder ein wesentlich niedriger als der pauschalisierte Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. (3) Jedes Mitglied erhält zum Mitgliedschaftsbeginn einen Mitgliedsausweis. Ein Verlust des Mitgliedsausweises ist unverzüglich bei kingdom of sports anzuzeigen. Bei schuldhaftem Verlust des Mitgliedsausweises wird für den Ersatz des Mitgliedsausweises eine Pauschale in Höhe von € 19,99 fällig, sofern das Mitglied nicht nachweist, dass kingdom of sports kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. In diesem Fall schuldet das Mitglied nur den nachgewiesenen Betrag.
2. Mitgliedsbeiträge/Sonstige Beträge(1) Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus zum Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) für die Nutzung des zur Verfügung gestellten Fitness- oder Kampfsportequipments fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird am Tag des Zustandekommens des Vertrags fällig. Die vorstehende Fälligkeitsbestimmung gilt auch für etwaig gebuchte Zusatz-Abos. (2) Im Mitgliedsbeitrag und der dadurch begründeten Nutzungsberechtigung gemäß Ziffer 1. Abs. (1) ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten, Diensten und/oder Leistungen, wie insbesondere die Aktivierungsgebühr, eine Servicegebühr oder die Nutzung der Solarien und/oder der Energiekosten nicht enthalten. Die Inanspruchnahme solcher zusätzlichen Produkte, Dienste und/oder Leistungen wird gesondert durch Einmalabrechnung oder zeitabschnittsweise Abrechnung berechnet. (3) Gerät das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so ist kingdom of sports oder dessen Verwaltung berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die offenen Forderungen werden an ein Inkasso-Unternehmen abgetreten, wozu das Mitglied bereitsjetzt seine Zustimmung erteilt.(4) Um den kontinuierlichen Betrieb und die Qualität der angebotenen Dienstleistungen sicherzustellen und steigenden Kosten, gesetzlichen Anforderungen oder veränderten Marktbedingungen Rechnung zu tragen, behält sich kingdom of sports das Recht vor, die Vertragsbeiträge dynamisch und unter Beachtung der jeweils gültigen gesetzlichen Fristen anzupassen.(5) Die Beitragshöhe für Mitglieder ist nach Altersgruppen gestaffelt. Mit Vollendung des 14. (Kinder Kampfsport) und des 17. (Jugend Fitness) Lebensjahres endet die Einstufung als Kind/Jugendlicher, und das Mitglied fällt automatisch in den leistungsgleichen Erwachsenentarif (als Grundlage dient die jeweils ausliegende Preisliste).
3. Hausordnung Es gilt die in der Einrichtung ausgehängte Hausordnung. Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages. Bei wesentlichen Verstößen gegen die Hausordnung behält sich kingdom of sports das Recht zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft vor.
4. Pflichten der Mitglieder Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) kingdom of sports unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied diese Mitteilung schuldhaft, so hat es kingdom of sports die daraus entstehenden Kosten (Aufwendungen für Einwohnermeldeanfragen, Bankrücklastkosten und Mahnungen etc.) zu ersetzen.
5. Kündigung Die Kündigung durch das Mitglied ist zum Ende der Erstlaufzeit in Textform mit einer Frist von einem Monat erstmals möglich. Erfolgt keinefristgemäße Kündigung, verlängert sich die Vereinbarung automatisch auf unbestimmte Zeit. Im Verlängerungszeitraum beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
6. Haftung Bei leichter Fahrlässigkeit von sich, ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen haftet kingdom of sports nur für Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen, mitgebrachter Kleidung oder Geld sowie anderen Eigentum des Mitglieds besteht nicht. Das Mitglied haftet für den Verlust des Spindschlüssels und den daraus resultierenden Folgen und Kosten. Im Übrigen ist die Haftung von kingdom of sports auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
7. Minderjährige (1) Die AGB gelten auch für minderjährige Mitglieder, die einen Nutzungsvertrag mit Genehmigung ihres gesetzlichen Vertreters abgeschlossen haben. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zum Nutzungsumfang (Ziffer 1 der AGB) und zur Hausordnung (Ziffer 3 der AGB). (2) Die Regelungen hinsichtlich der Mitgliedsbeiträge (Ziffer 2 und 4 der AGB) betrefffen den gesetzlichen Vertreter. Dieser haftet mit dem minderjährigen Mitglied als Gesamtschuldner für die Forderungen von kingdom of sports. Eine Kündigung (Ziffer 5 der AGB) kann nur schriftlich durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen. (3) Die Regelung zur Haftung (Ziffer 6 der AGB) gilt sowohl gegenüber den minderjährigen Trainierenden als auch ihren gesetzlichen Vertretern.
8. Schlussbestimmung, DatenschutzSollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten des Mitglieds sind unter www.kingdom-of-sports.de/datenschutz abrufbar.9. Zusatzabos Die Zusatzabos sind an die Vertragslaufzeit gebunden.